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Urteil Altbau Berlin
Schlagworte
Altbau Berlin; Preisstellenverfahren
Leitsatz
§ 6 Abs. 2 GVW regelt die zivilrechtlichen Auswirkungen von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte, die nach dem 1.1.1988 aufgrund des alten Mietpreisrechts in den noch anhängigen und nach § 6 Abs. 1 GVW nach altem Recht abzu wickelnden Verfahren ergehen.
§ 6 Abs. 1 GVW mit seiner Verweisung auf bis zum 31.12.1987 geltendes Recht betrifft lediglich das Preisstellenverfahren selbst.
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