Urteil Abwehrrechte eines Nachbarn, unbeplanter Innenbereich
Schlagworte
Abwehrrechte eines Nachbarn, unbeplanter Innenbereich
Leitsätze
1. Zur Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens zu Lasten einer Nachbarbebauung im Hinblick auf das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot.
2. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eines Dritten gegen eine Baugenehmigung kann der Nachbar sich auf die Verletzung von brandschutzrechtlichen Vorschriften in der Berliner Bauordnung durch das Bauvorhaben nur insoweit berufen, als diese (auch) die Ausbreitung eines Brandes auf das Nachbargrundstück bzw. auf ein Nachbargebäude verhindern sollen.
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