Urteil Abstrakte Normenkontrolle
Schlagworte
Abstrakte Normenkontrolle; Baumschutzsatzung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow; (Nicht-) Geltung des BNatSchG 2009; Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung; flächendeckender Gehölzschutz; Schutz von Bäumen mit geringem Stammumfang; landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ausgleichsabgabenerhebung; Zulässigkeit einer Ersatzpflanzliste; Umfang der Ersatzpflanzung; mehrjähriges Nachpflanzgebot; Umfang der Ausgleichsabgabe (Wertansatz, Anwuchs- und Pflegekosten, Umsatzsteuer)
Leitsätze
1. Zum Umfang des Handlungs- und Gestaltungsspielraums einer Gemeinde beim Aufstellen einer Baumschutzverordnung.
2. Zur flächendeckenden Unterschutzstellung des Baumbestandes einer Gemeinde.
3. Zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Fällgenehmigungen.
(Leitsätze der Redaktion)
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