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Urteil Abschaffung eines Miniatur-Bullterriers
Schlagworte
Abschaffung eines Miniatur-Bullterriers; Tierhaltung; Hundehaltung
Leitsatz
Der Mieter muss einen von ihm angeschafften Miniatur-Bullterrier abschaffen und darf ihn nicht in dem Mietshaus halten, auch wenn nach dem Wohnungsmietvertrag nur die Haltung eines Bullterriers verboten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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