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Urteil Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung an Touristen
Schlagworte
Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung an Touristen
Leitsatz
Bei unbefugter Untervermietung einer Wohnung an Feriengäste ist vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung regelmäßig eine Abmahnung durch den Vermieter erforderlich.
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