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Urteil Ablösung des Rechtes mit dem besten Rang durch Ehegatten


Schlagworte

Ablösung des Rechtes mit dem besten Rang durch Ehegatten; Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten

Leitsatz

Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.

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