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Urteil Ablehnung eines Richters


Schlagworte

Ablehnung eines Richters; Richterablehnung; Befangenheit

Leitsätze

1. Im Verfahren der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist es zugunsten der den Richter ablehnenden Partei zu werten, wenn er in seiner dienstlichen Äußerung nicht Stellung nimmt zu im Ablehnungsgesuch enthaltenem substantiiertem tatsächlichem Vorbringen.

2. Auch nach Beendigung der Instanz kann ein Richter abgelehnt werden, wenn noch nachträglich über besondere Anträge (z. B. auf Tatbestandsberichtigung) zu entscheiden ist.

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