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Urteil Abgrenzung der Hauswartskosten von nicht umlagefähigen Betriebskosten
Schlagworte
Abgrenzung der Hauswartskosten von nicht umlagefähigen Betriebskosten; Winterdienst; Transport von Mülltonnen
Leitsatz
Die Kosten für die Überprüfung der Heizung, der Beleuchtung sowie des Wasserfilters, für den Winterdienst sowie das Herausstellen und wieder Hereinstellen der Mülltonnen gehören zu den umlagefähigen Hauswartskosten.
(Leitsatz der Redaktion)
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