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Urteil Abberufung des WEG-Verwalters durch das Gericht
Schlagworte
Abberufung des WEG-Verwalters durch das Gericht; Pflichtverletzung; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Auch wenn der Eigentümerbeschluss, trotz schwerwiegender Pflichtverletzungen den Verwalter nicht abzuberufen, nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, kann eine neue Verwalterbestellung vom Gericht nicht ausgesprochen werden, bevor die Wohnungseigentümer selbst darüber abgestimmt haben.
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