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Urteil Abbau einer Loggiaverglasung
Schlagworte
Abbau einer Loggiaverglasung; Gestattungswiderruf; vertragswidriger Mietgebrauch
Leitsatz
Der Mieter muß eine Loggiaverglasung beseitigen, wenn der Vermieter berechtigt seine Zustimmung zum Anbringen der Verglasung widerruft. § 112 Abs. 2 Satz 2 ZGB steht dem Widerruf nicht entgegen (keine im gesellschaftlichen Interesse liegende Verbesserung der gemieteten Wohnung). (Leitsatz der Redaktion)
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