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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 809)

  1. 6 C 660/97 - Untervermietung, Untervermietungserlaubnis, Verweigerung, Sonderkündigungsrecht
    Leitsatz: Eine Verweigerung der Untervermietungserlaubnis liegt auch dann vor, wenn der Vermieter sie nur unter Auflagen oder Bedingungen erteilt. Die Dauer der vom Mieter beabsichtigten Untervermietung ist bei der Zumutbarkeit der Untervermietung nicht zu berücksichtigen.
    AG Albstadt
    24.10.1997
  2. 31 C 687/96 - Befristung, Mietvertrag, ordentliche Kündigung, Unklarheit, Formularmietvertrag
    Leitsatz: Wenn der unter Angabe einer Laufzeit vereinbarte Formularmietvertrag die Kündigung gemäß den in ihm aufgeführten Kündigungsfristen nicht ausdrücklich ausschließt, kann der Vermieter eine die Kündigung des Mieters ausschließende Befristung nicht geltend machen.
    AG Alsfeld
    11.06.1997
  3. 3 C 141/96 - Beschaffenheitszuschlag, Hausflur, Treppenraum, Grundmietenverordnung, Mieterhöhung
    Leitsatz: Einen Beschaffenheitszuschlag für schadenfreie Hausflure oder Treppenräume kann der Vermieter nur erheben, wenn solche außerhalb derjenigen Wohnfläche vorhanden sind, welche schon Gegenstand der allgemeinen Mieterhöhung nach § 1 2. GrundMV ist.
    AG Altentreptow
    09.04.1997
  4. 2 C 705/97 - Hofbenutzung, Kfz, Beladen, Entladen, Musikinstrumente, Musiklehrer
    Leitsatz: Für einen Musiklehrer gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, den Hof des Hauses zum Be- und Entladen der mit dem Kfz transportierten Musikinstrumente zu nutzen.
    AG Augsburg
    04.04.1997
  5. 5 C 127/97 - Dienstwohnung; Pastorat; Geistlicher; Besitzrecht; Pfarrstelle; Pastoratsvorschriften
    Leitsatz: Das Besitzrecht eines Geistlichen an der Dienstwohnung (dem Pastorat) als Inhaber einer Pfarrstelle gründet auf Zuweisung. Mit Beendigung des pfarramtlichen Dienstes ist der Geistliche zur Räumung des Pastorats auf Aufforderung des Kirchenamts verpflichtet. Er hat kein Besitzrecht gegenüber dem Herausgabeanspruch der Kirchengemeinde nach den landeskirchenrechtlichen Pastoratsvorschriften (hier: Nordelbische Landeskirche).
    AG Bad Bramstedt
    06.11.1997
  6. C 736/97 - Wegfall der Geschäftsgrundlage, Mangel, Störung, Hausfrieden, Endrenovierung
    Leitsatz: 1. Ist ein ungestörter Wohngebrauch der gemieteten Eigentumswohnung wegen störender Mieter in einer weiteren Wohnung im Haus zu keinem Zeitpunkt gewährleistet, und endet das Mietverhältnis deshalb nach fristloser Kündigung des Mieters vorzeitig, so fehlt der im Mietvertrag vereinbarten Endrenovierungspflicht des Mieters die Geschäftsgrundlage. 2. Zur Einordnung einer Mietpartei als "anfänglicher Mangel der Mietsache".
    AG Bad Hersfeld
    28.10.1997
  7. 3 C 527/97 - Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; Preisgenehmigung
    Leitsatz: 1. Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge (hier: Stromlieferung), auf die der Vertragspartner angewiesen ist, unterliegen einer Kontrolle nach § 315 BGB. 2. Die behördliche Genehmigung der fraglichen Tarife entfaltet eine Indizwirkung für die Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens mit der Folge, daß dem Tarifkunden die Darlegungslast für etwaige Zweifel an der Billigkeit des Stromtarifs obliegt. Diese Indizwirkung entfällt, wenn der Stromlieferant die Genehmigung nicht vollständig vorlegen kann.
    AG Bad Neuenahr-Ahrweiler
    10.12.1997
  8. 25 C 115/96 - Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung; Mietpreisüberhöhung; Wohnfläche; Balkon; Zusicherung; preisfreier Wohnraum
    Leitsatz: 1. Ein Mietspiegel, an dessen Entstehen die Interessengruppen ausreichend beteiligt waren und der alle formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllt, kann Entscheidungsgrundlage für die Frage der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung sein. 2. Ein von der Wohnung aus nicht unmittelbar zugänglicher Balkon rechnet nicht zur Wohnfläche, wobei für deren Berechnung auch bei preisfreiem Wohnraum die II. BV herangezogen werden kann.
    AG Bergheim
    23.10.1997
  9. 24 C 580/95 - Wasserkosten, Abwasserkosten, Frischwasserverbrauch, Schätzung, verbrauchsabhängige Abrechnung
    Leitsatz: Ist der für die Bemessung der Wasser- und Abwasserkosten maßgebliche Frischwasserverbrauch zur Zeit der Abrechnung nicht mehr aufklärbar, so ist es sachgerecht, die abzurechnende Verbrauchsmenge nach Durchschnittswerten zweier nachfolgender Abrechnungsperioden zu ermitteln.
    AG Bergisch Gladbach
    27.05.1997
  10. 6 C 383/97 - Instandsetzung; Zutritt zur Wohnung; einstweilige Verfügung
    Leitsatz: Dem Mieter kann durch einstweilige Verfügung aufgegeben werden, bei dringenden Instandsetzungsarbeiten Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.
    AG Berlin-Hohenschönhausen
    12.08.1997