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Urteil Zweitwohnungsteuer
Schlagworte
Zweitwohnungsteuer, Anknüpfung an Meldung als Nebenwohnung
Nichtamtliche Leitsätze
HZwStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 4 Satz 1,§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1des Zweitwohnungsteuergesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Dezember 1992 (GVBl. HA 1992, 330) knüpfen nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an. Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
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