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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Instandsetzungspflicht; unvertretbare Handlung
Leitsatz
Bei der Instandhaltungspflicht des Vermieters hinsichtlich beschädigter Fenster handelt es sich um eine unvertretbare Handlung im Sinne von § 888 Abs. 1 ZPO.
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