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Urteil Wohnungsvermittlung
Schlagworte
Wohnungsvermittlung; öffentlich geförderte Wohnung; Provision; Vermittlungsentgelt
Leitsatz
Für die Vermittlung von Wohnraum des sozialen Wohnungsbaus, der mit Mitteln der vereinbarten Förderung (§ 88 d II. WoBauG) errichtet wurde, ist ein Provisionsanspruch auch nach der alten Fassung des Wohnungsvermittlungsgesetzes ausgeschlossen.
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