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Urteil Wohnungsvermittler
Schlagworte
Wohnungsvermittler
Leitsatz
Allein der Umstand, daß der Wohnungsvermittler zum Empfang der Mietkaution und der ersten Monatsmiete berechtigt ist, begründet noch keine rechtliche Verflechtung zwischen dem Wohnungsvermittler und dem Vermieter.
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