« zurück zur Suche
Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Anfechtungsverfahren; Verwirkung des Anfechtungsrechts
Leitsatz
Reicht ein Wohnungseigentümer zwar fristgerecht innerhalb eines Monats nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG Anfechtungsanträge gegen Eigentümerbeschlüsse ein, betreibt er jedoch danach über viele Jahre hinweg das gerichtliche Verfahren nicht weiter, sondern will es auf Dauer in der Schwebe halten, ist das Anfechtungsrecht verwirkt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat