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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Wohngeldrückstände; Versorgungssperre
Leitsätze
1. Bei hohen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers ist die Gemeinschaft berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Lieferung von Heizenergie und Warmwasser auszuüben, indem sie eine Absperrvorrichtung anbringt oder die Energieversorgung in anderer Weise unterbricht.
2. Mieter einer Wohnung können gegen die Gemeinschaft nicht mehr Rechte haben als der vermietende Wohnungseigentümer, zumal wenn sie selbst keine Zahlungen an diesen leisten.
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