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Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Verwalterhaftung; Gebäudesanierung; Eigentümerbeschluss über Pauschalfestpreisvereinbarung

Leitsätze

1. Verletzt der Verwalter bei der Durchführung eines Eigentümerbeschlusses schuldhaft seine Pflichten, und erleiden dadurch die Wohnungseigentümer einen Schaden, so kann ein Ersatzanspruch gegen den Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrages gegeben sein.

2. Beschließen die Wohnungseigentümer eine Gebäudesanierung, die eine bestimmte Summe nicht übersteigen soll, und soll mit dem Auftragnehmer eine Pauschalfestpreisvereinbarung getroffen werden, muß dies im Eigentümerbeschluß klargestellt sein. Ohne eine solche Klarstellung ist in einem solchen Fall der Verwalter nicht gehindert, eine andere Preisvereinbarung zu treffen.

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