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Urteil Verwalter
Schlagworte
Verwalter; Zustellung; Bevollmächtigter; Zustellungsbevollmächtigter
Leitsatz
Der Verwalter scheidet als Zustellungsbevollmächtigter nicht bei jedem Interessenkonflikt mit den übrigen Eigentümern aus, sondern nur, wenn er selbst Antragsteller oder Rechtsmittelführer ist oder begründeter Verdacht besteht, daß er der ihm obliegenden Informationspflicht nicht nachkommen werde.
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