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Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; Treuhandgrundstück; Geschäftsanteilsübertragung; share-deal
Leitsatz
Ein Geldausgleich nach § 13 Abs. 2 Satz 1 (1. Altern.) VZOG erfolgt nicht, wenn der Rückübertragungsanspruch ein Grundstück betraf, das im Eigentum einer Treuhandgesellschaft stand, deren Geschäftsanteile zum Zwecke der Privatisierung an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen worden sind (Anteilsverkauf [share-deal]).
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