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Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; Restitutionsanspruch; Bodenreformgrundstück; Beweislast
Leitsatz
Hält die Zuordnungsbehörde dem Restitutionsanspruch einer Gemeinde entgegen, das zurückverlangte Grundstück sei möglicherweise in Zusammenhang mit der Bodenreform erlangt worden, so trägt sie hierfür die materielle Beweislast.
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