« zurück zur Suche
Urteil Vermittlungsentgelt
Schlagworte
Vermittlungsentgelt; Übernahme von Einrichtungsgegenständen
Leitsätze
1. Auf den als Vermieter auftretenden Mieter einer Wohnung, der mit einem Dritten einen Vormietvertrag abschließt, ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermG mit der Folge anwendbar, daß jener kein Entgelt für die Vermittlung der Wohnung verlangen kann.
2. Der zwischen dem Mieter und dem Dritten abgeschlossene Vertrag über die Übernahme von Einrichtungsgegenständen ist insgesamt nichtig, soweit zwischen dem Wert der zu übernehmenden Einrichtungsgegenstände und dem dafür zu zahlenden Entgelt ein auffälliges Mißverhältnis besteht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat