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Urteil Verjährung des Auflassungsanspruchs für Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Verjährung des Auflassungsanspruchs für Bodenreformgrundstück
Leitsatz
Sowohl der Auflassungsanspruch als auch der an seine Stelle tretende Zahlungsanspruch verjährt sechs Monate nach Eintragung der Vormerkung.
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