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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; vorläufiger Rechtsschutz; Investitionsvorrang; Vorhabenplan eines Drittinvestors
Leitsatz
Die Annahme, durch bloße Bezugnahme auf den Vorhabenplan des Drittinvestors könne ein eigener Plan nicht dargelegt werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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