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Urteil Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis; Untervermietung
Leitsatz
Erfordert die berufliche Entwicklung eines Mitmieters ca. 1 1/2 Jahre nach Vertragsabschluß und Einzug die Aufgabe der Wohnung, so hat der verbleibende Mitmieter ein berechtigtes Interesse an der Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, um diese für sich zu erhalten.
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