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Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Erlaubnis; Ablehnung; Sonderkündigungsrecht; Kündigung
Leitsatz
Der Mieter kann ohne weiteres den Wohnungsmietvertrag mit der gesetzlichen Frist des Sonderkündigungsrechts kündigen, wenn der Vermieter es auf seine Anfrage generell ablehnt, einer Untervermietung zuzustimmen.
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