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Urteil Umwandlungsausschluss
Schlagworte
Umwandlungsausschluss; Kombinat; Kombinatsbetrieb
Leitsatz
Der Umwandlungsausschluß des § 1 Abs. 5 - 3. Spiegelstrich - TreuhG (gleichlautend: § 11 Abs. 3 - 3. Spiegelstrich - TreuhG) erfaßt nicht Kombinate und Kombinatsbetriebe der ehemaligen DDR, auch wenn das Kombinat einem Bezirk unterstellt war.
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