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Urteil Tod des Mieters
Schlagworte
Tod des Mieters; Eintritt nichtehelicher Lebenspartner in Mietvertrag
Leitsätze
1. Der nichteheliche Lebenspartner tritt analog § 569 a Abs. 2 BGB mit dem Tode des Mieters in mit diesem bestehendes Mietverhältnis ein.
2. Indizien für nichteheliche Lebensgemeinschaft sind ein ständiges Zusammenwohnen und Auftreten nach außen wie ein Ehepaar, nicht aber Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft.
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