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Urteil Streitgegenstand
Schlagworte
Streitgegenstand; zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff; WEG-Verfahren
Leitsatz
Im WEG-Verfahren gilt für die Beurteilung, über welchen Streitgegenstand bereits rechtskräftig entschieden ist, der zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff des Zivilprozeßrechts.
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