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Urteil selbständiges Beweisverfahren
Schlagworte
selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse; Sanierungsmaßnahme; Mangelbeseitigung
Leitsatz
Das rechtliche Interesse im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens und damit die Eignung zur Prozeßvermeidung ist im weitesten Sinne zu verstehen; es ist gegeben, wenn im Zusammenhang mit der späteren Durchsetzung eines eventuellen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs die Frage geklärt werden soll, welche Sanierungsmaßnahmen zur so möglichen Beseitigung eines Mangels in Betracht kommen.
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