« zurück zur Suche
Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Fristenplan; Formularmietvertrag; AGB-Klausel; Lackieren; Mahnbescheid; Verjährung; Unterbrechung; geltungserhaltende Reduktion
Leitsaätze
1. Der Mieter kann nicht formularvertraglich wirksam zum Anstrich bzw. zum Lackieren von Holzteilen, Wasserrohren und Heizkörpern über den üblichen und angemessenen Umfang hinaus verpflichtet werden.
2. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs nur dann, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat