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Urteil Schimmelpilz
Schlagworte
Schimmelpilz; Feuchtigkeit; Heizen; Lüften; Baumängel; Raumklima
Leitsatz
Nicht nur von einem berufstätigen Mieter, sondern ganz allgemein können von ihm nur Beheizung und Belüftung im üblichen Maße verlangt werden, nicht aber darüber hinausgehende Anstrengungen, um über die Schaffung eines besonderen Raumklimas die Auswirkungen von bauseitigen Mängeln zu verhindern.
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