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Urteil Schadensersatzanspruch bei Aufhebung der Investitionsbescheinigung
Schlagworte
Schadensersatzanspruch bei Aufhebung der Investitionsbescheinigung
Leitsatz
Wird eine Investitionsbescheinigung, die während der Geltung des Investitionsrechts in der Fassung des Einigungsvertrags (Gesetz über besondere Investitionen in der DDR) erteilt worden war, aufgehoben, steht dem Investor kein Schadensersatzanspruch nach § 12 Abs. 3 Satz 2 InVorG i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 GVO (früher: § 20 Abs. 2 Satz 2 GVO) zu.
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