Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Erlöschen mit Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch; Verfahrensaussetzung bei absehbarem Wiederaufleben des Rückübertragungsanspruchs
Leitsätze
Ein fristgerecht angemeldeter Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks erlischt bei dessen Veräußerung mit Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch auch dann, wenn gegen die erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung ein Rechtsbehelf eingelegt war.
Beansprucht ein Restitutionsberechtigter nach unanfechtbarer Feststellung seiner Berechtigung die Rückübertragung eines Grundstücks, dessen Veräußerung noch nicht bestandskräftig genehmigt wurde, hat das Verwaltungsgericht das Restitutionsverfahren regelmäßig auszusetzen, wenn ein Fall des restitutionsausschließenden redlichen Erwerbs nicht gegeben und das Wiederaufleben des Rückübertragungsanspruchs absehbar ist.
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