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Urteil Rückforderung von Lastenausgleich
Schlagworte
Rückforderung von Lastenausgleich; Aussetzung der Vollziehung; Landwirtschaftsgrundstück; Schadensausgleichsleistung; Restschaden; Objektidentität
Leitsatz
Stehen nach Rückgabe eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die notwendigen Investitionen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum erwarteten Ertrag, so kann die Rückforderung von Lastenausgleich ausgeschlossen oder gemindert sein.
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