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Urteil Rechtsweg für Kosten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
Schlagworte
Rechtsweg für Kosten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
Leitsatz
Das von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren geltend gemachte Honorar ist keine öffentlich-rechtliche Gebühr, sondern als privatrechtliches Honorar vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen.
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