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Urteil Ortsübliche Vergleichsmiete


Schlagworte

Ortsübliche Vergleichsmiete; Denkmalschutz; Altbau; Mieterhöhung

Leitsatz

Der ortsübliche Mietzins für ein über 200 Jahre altes, in seiner baulichen Substanz nahezu unverändert gebliebenes und unter Denkmalschutz stehendes Haus kann sich an den Werten des örtlichen Mietspiegels orientieren.

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