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Urteil Ortsübliche Vergleichsmiete
Schlagworte
Ortsübliche Vergleichsmiete; Denkmalschutz; Altbau; Mieterhöhung
Leitsatz
Der ortsübliche Mietzins für ein über 200 Jahre altes, in seiner baulichen Substanz nahezu unverändert gebliebenes und unter Denkmalschutz stehendes Haus kann sich an den Werten des örtlichen Mietspiegels orientieren.
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