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Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Dachboden; Dachspeicher
Leitsatz
Der Vermieter kann keine Nutzungsentschädigung vom Mieter fordern, wenn dieser einen Dachboden im Hause ohne mietvertragliche Berechtigung nutzt, der Dachboden jedoch bauordnungsrechtlich nicht als Nebenraum zulässig oder sein Mietwert gleich null ist.
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