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Urteil nichteheliche Lebensgemeinschaft
Schlagworte
nichteheliche Lebensgemeinschaft; Mietzinszahlung; Haftung; Freistellung; Beendigung
Leitsatz
Zieht ein Partner nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus der gemeinsam durch befristeten Mietvertrag gemieteten Wohnung aus, hat er gegen den verbliebenen Partner, der die Wohnung halten will, Anspruch auf Freistellung von den Mietzinsforderungen des Vermieters.
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