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Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; Fälligkeit des Modernisierungszuschlages; Begrenzung des Modernisierungszuschlags durch § 5 WiStG
Leitsätze
1. Bei fehlender Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme nach § 541 b BGB wird (nur) die Fälligkeit der Mieterhöhung nach § 3 MHG um sechs Monate hinausgeschoben. 2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach § 3 MHG.
3. Auch bei ehemals preisgebundenem Altbau ist der Modernisierungszuschlag durch § 5 WiStG begrenzt.
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