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Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Mietminderung; Einbauküche; Kündigungserklärung; Rücktrittserklärung
Leitsaätze
1. In dem "Rücktritts"-Schreiben des Mieters kann eine ordentliche Kündigung gesehen werden, wenn die Wohnung noch nicht überlassen worden ist.
2. Fehlt die Einbauküche, mit der die Wohnung vom Vermieter auszustatten ist, so ist der Mietzins auf Null gemindert.
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