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Urteil Mietrecht bei Genossenschaftswohnungen


Schlagworte

Mietrecht bei Genossenschaftswohnungen; Erläuterung der Mieterhöhung nach Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Leitsätze

1. Ein Dauernutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung unterliegt den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB.

2. Bei umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nur dann ausreichend erläutert, wenn wesentliche Positionen der Gesamtkosten des jeweiligen Gewerkes spezifiziert sind; ist eine Kostentrennung hinsichtlich der Instandsetzungsmaßnahmen nicht möglich und werden deshalb die Modernisierungskosten gekürzt, ist auch die Kürzungsquote zu erläutern.

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