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Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; Wohnungsmarkt; Entspannung; Mangellage; Sachverständigengutachten
Leitsatz
Die Voraussetzungen einer Mietpreisüberhöhung sind für jedes Mietjahr erneut zu prüfen. Bei deutlicher Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist es dem Mieter zuzumuten, die Möglichkeit des ausdrücklich vorbehaltenen, kurzfristigen Ausscheidens aus dem unter Ausnutzung einer Mangellage zustande gekommenen Mietvertrag zu ergreifen und eine neue, billigere Wohnung zu suchen.
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