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Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; geringes Wohnungsangebot
Leitsatz
Ein geringes Angebot als Voraussetzung für eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG ist schon seit zehn Jahren in Berlin für sehr teuren Wohnraum zu verneinen.
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