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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Vergleichswohnungen; Mietpreisüberhöhung
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietzins der zur Begründung herangezogenen Vergleichswohnungen möglicherweise nach § 5 WiStG überhöht ist.
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