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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Vermieterstellung; Verfügungsberechtigter
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen, das der Vermieter nicht in eigenem Namen, sondern namens des (von ihm verschiedenen) Eigentümers stellt, ist unwirksam.
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