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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Einordnung in falsches Rasterfeld; Mietspiegel
Leitsatz
Die Angabe des falschen Mietspiegelfeldes in einem mit dem Mietspiegel begründeten Zustimmungsverlangen gem. § 2 MHG macht dieses unwirksam, wenn dem Mieter die für die Einordnung seiner Wohnung in das richtige Mietspiegelfeld notwendigen Daten nicht bekannt sind.
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