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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mietspiegelwerte; Sammelheizung
Leitsätze
1. Eine Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels setzt nicht voraus, daß jeder Raum einer Wohnung mit einem Heizkörper ausgerüstet sein muß (hier: Fehlen in Kammern und Küche).
2. Kein Anspruch des Mieters auf nachträglichen Einbau eines Heizkörpers in der Küche.
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