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Urteil Mieterhöhung


Schlagworte

Mieterhöhung; Modernisierung; öffentliche Förderung; Abzug von Fördermitteln; Kürzungsbeträge

Leitsatz

Bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG sind keine Kürzungsbeträge gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 7 MHG im Hinblick auf die öffentliche Förderung einer vorangegangenen Modernisierung abzuziehen, wenn Gegenstand des Mietverhältnisses von vornherein die modernisierte Wohnung gewesen ist.

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