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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Modernisierung; öffentliche Förderung; Abzug von Fördermitteln; Kürzungsbeträge
Leitsatz
Bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG sind keine Kürzungsbeträge gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 7 MHG im Hinblick auf die öffentliche Förderung einer vorangegangenen Modernisierung abzuziehen, wenn Gegenstand des Mietverhältnisses von vornherein die modernisierte Wohnung gewesen ist.
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