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Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Anrechnung von der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaft gezahlter Inventarrente auf Inventarverzinsung
Leitsätze
1. Die von der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaft gezahlte Inventarrente ist auf die Inventarverzinsung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG nicht anzurechnen.
2. Wird die Rechtsbeschwerde bei teilbarem Verfahrensgegenstand nur in bezug auf einen teilentscheidungsfähigen Teil begründet, ist sie im übrigen unzulässig.
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